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Die Wasserbezugsgebühr wird nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch (Wasserzähler) verrechnet. Als Vorauszahlungen im 1.-3. Vierteljahr wird als Summe der Verbrauch vom Vorjahr angenommen. Die Wasserabrechnung bei der sich ein Guthaben (bei weniger Verbrauch als im Vorjahr) oder ein Rückstand (bei mehr Verbrauch als im Vorjahr)errechnet wird durch Selbstablesekarten im August durchgeführt. Die Abrechnung wird dann in der Vorschreibung des 4. Vierteljahres berücksichtigt.