Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,50 € pro m² jährlich zuzügl. der gestzl. Ust von 10 %

Zuständig

Die Kanalbenützungsgebühr wird nach den m² der angeschlossenen Geschosse an den Kanal verrechnet. Wobei ein Kellergeschoss nicht berücksichtigt wird. Zu beachten ist, dass dabei die Außenmaße der Geschosse als Berechnungsfläche angenommen werden. Werden Regenwässer eingeleitet, kommt ein Einheitssatz von € 2,75 zur Anwendung.
Die Kanalbenützungsgebühr wird vierteljährlich verrechnet, nicht zu verwechseln mit den Kanalanschlusskosten oder der Kanalanschlussergänzungsabgabe.