Bereitstellungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt60,00 € jährlich

Zuständig

Die Bereitstellungsgebühr wird für die Bereitstellung des Wasserzählers verrechnet. Sie ist immer mit der Wasserbezugsgebühr verbunden. Bei Wohnhäusern, die noch nicht die Möglichkeit haben einen Wasserzähler einzubauen (Neubauten) wird für die Wasserentnahme eine Pauschale in Rechnung gestellt.